Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Websites, Hosting und Wartung sowie für IT-, Netzwerk- und Sicherheitsleistungen. Ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB.
Stand: 26. August 2026
1. Geltungsbereich und Rangfolge
1.1 Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Mani IT e.U. gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern im Sinne des UGB. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen.
1.2 Erfasst sind zwei Leistungsbereiche: erstens Konzeption, Erstellung, Bereitstellung, Wartung und Betreuung von Websites samt Hosting, Domain und E-Mail; zweitens Betreuung von IT-Infrastruktur einschließlich Servern, Netzwerken, Arbeitsplätzen, Datensicherung und IT-Sicherheit.
1.3 Vertragsbestandteile gelten in folgender Reihenfolge: individuelle schriftliche Vereinbarungen, das angenommene Angebot samt Leistungsbeschreibung, allfällige Auftragsverarbeitungsvereinbarungen, diese Bedingungen.
1.4 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Mani IT ihrer Anwendung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig. Ein innerhalb dieser Frist angenommenes Pauschalangebot ist für den beschriebenen Leistungsumfang verbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung, eindeutige Annahme per E-Mail, schriftliche Auftragsbestätigung oder einvernehmlichen Beginn der Leistung zustande.
2.3 Auf der Website genannte Preise sind unverbindliche Richtwerte für den jeweils beschriebenen Standardumfang. Verbindlich ist ausschließlich das individuelle Angebot.
2.4 Änderungen und Nebenabreden werden aus Beweisgründen in Textform festgehalten. E-Mail genügt.
3. Leistungsumfang und Ablauf
3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Angebot. Entwürfe, Mockups und Beschreibungen dienen der Konkretisierung; technische Details können angepasst werden, wenn Funktion, Erscheinungsbild und vereinbarter Zweck gleichwertig erhalten bleiben.
3.2 Angegebene Termine sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Fristen beginnen erst, wenn eine vereinbarte Anzahlung sowie alle für den Start erforderlichen Inhalte, Freigaben und Zugänge vorliegen.
3.3 Verzögerungen durch verspätete Mitwirkung, nachträgliche Wünsche, Ausfälle von Drittanbietern oder höhere Gewalt verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt Inhalte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig und in geeigneter Form bereit und prüft Zwischenstände innerhalb angemessener Frist.
4.2 Der Auftraggeber ist für die sachliche und rechtliche Richtigkeit seiner Inhalte verantwortlich und sichert zu, über die erforderlichen Rechte an Texten, Bildern, Marken und Schriften zu verfügen.
4.3 Impressum, Datenschutzinformationen, Pflichtangaben und sonstige Rechtstexte werden vom Auftraggeber bereitgestellt oder fachlich freigegeben. Mani IT erbringt keine Rechtsberatung.
4.4 Im IT-Bereich stellt der Auftraggeber funktionierende Hardware, gültige Lizenzen, erforderliche Zugänge sowie – soweit nötig – die Zustimmung beteiligter Hersteller bereit.
5. Korrekturen, Zusatzwünsche und Abnahme
5.1 Im Angebot genannte Korrekturrunden beziehen sich auf gebündelte Anpassungen innerhalb des vereinbarten Konzepts. Neue Funktionen, Seiten, Inhaltsbereiche oder grundlegende Gestaltungswechsel sind Zusatzleistungen.
5.2 Über erkennbar zusätzliche Kosten wird vor Beginn informiert. Zusatzleistungen werden nach Vereinbarung pauschal oder nach dem im Angebot genannten Stundensatz in begonnenen 15-Minuten-Einheiten verrechnet.
5.3 Nach Fertigstellung erhält der Auftraggeber Gelegenheit zur Prüfung. Wesentliche Mängel sind in Textform nachvollziehbar zu beschreiben. Erfolgt innerhalb von zehn Werktagen keine begründete Mängelmeldung oder wird die Leistung produktiv genutzt, gilt sie als abgenommen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
5.4 Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht und werden in angemessener Frist behoben.
6. Vergütung und Zahlung
6.1 Es gelten die Preise und Zahlungsstufen des Angebots. Mani IT ist derzeit aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG umsatzsteuerbefreit; bei einer Änderung der steuerlichen Voraussetzungen erfolgt die gesetzlich erforderliche Behandlung.
6.2 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Jährliche Betreuungspakete werden im Voraus für das Vertragsjahr, monatliche Pakete jeweils monatlich im Voraus verrechnet.
6.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte sowie der gesetzliche Pauschalbetrag für Betreibungskosten.
6.4 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
7. Nutzungsrechte und Projektdateien
7.1 Urheberrechte verbleiben bei den jeweiligen Urhebern. Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Nutzung der Arbeitsergebnisse nur zu Prüf- und Freigabezwecken gestattet.
7.2 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber an den individuell für ihn erstellten Bestandteilen ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Recht, diese für den eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und durch beauftragte Dritte bearbeiten oder hosten zu lassen.
7.3 Vorbestehende Werkzeuge, allgemeine Komponenten, Bibliotheken, Frameworks und wiederverwendbares Know-how verbleiben bei Mani IT beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Open-Source- und Drittkomponenten unterliegen ihren Lizenzbedingungen.
7.4 Die Übergabe umfasst den lauffähigen Code und die für den Betrieb erforderlichen Projektdateien. Interne Arbeitsunterlagen, Entwicklungsumgebungen, nicht verwendete Entwürfe und proprietäre Werkzeuge sind nicht geschuldet.
7.5 Mani IT darf abgeschlossene Projekte als Referenz nennen und abbilden, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht. Ein Widerspruch ist jederzeit formlos möglich.
8. Hosting, Domain und Drittanbieter
8.1 Hosting und Wartung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden. Der reine Kauf einer Website verpflichtet nicht zum Abschluss eines laufenden Vertrags.
8.2 Mani IT kann geeignete Drittanbieter einsetzen, etwa Hostingplattformen, Content-Delivery-Netzwerke, Registrare sowie E-Mail- und Formularanbieter. Deren technische Verfügbarkeit liegt teilweise außerhalb des Einflussbereichs von Mani IT.
8.3 Domains werden nach Möglichkeit auf den Namen des Auftraggebers registriert; der Auftraggeber bleibt Domaininhaber. Domain- und Lizenzkosten sind nur enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich angeführt ist.
8.4 Kostenpflichtige Drittleistungen werden nur nach vorheriger Abstimmung eingerichtet. Preis- oder Leistungsanpassungen von Drittanbietern können weitergegeben werden; der Auftraggeber wird vorab informiert und erhält bei wesentlichen Änderungen ein angemessenes Sonderkündigungsrecht für die betroffene Zusatzleistung.
8.5 E-Mail-Postfächer, Newsletter, Webshops, Buchungslösungen und andere externe Systeme sind nicht automatisch Bestandteil eines Hostingpakets.
9. Wartung, Support und kleine Änderungen
9.1 Ein aktives Wartungspaket umfasst die im Angebot beschriebenen Supportkanäle sowie einzelne kleine Inhaltsänderungen innerhalb der bestehenden Struktur.
9.2 Als kleine Änderungen gelten insbesondere Anpassungen von Öffnungszeiten, Betriebsurlaub, Kontaktdaten, Stellenanzeigen, kurzen Texten sowie der Austausch bereitgestellter Fotos.
9.3 Nicht enthalten sind neue Funktionen, neue Inhaltsbereiche, zusätzliche Seiten, umfangreiche Sammeländerungen, grundlegende Designänderungen, Schnittstellen, Inhaltserstellung und Arbeiten an nicht von Mani IT betreuten Drittsystemen.
9.4 Enthaltene Änderungen unterliegen einer fairen Nutzung. Bei außergewöhnlich häufigen oder umfangreichen Anfragen wird vorab eine gesonderte Beauftragung besprochen; ohne Zustimmung entstehen keine Zusatzkosten.
9.5 Eine vereinbarte Reaktionszeit bezeichnet die Zeit bis zur ersten qualifizierten Rückmeldung, nicht die garantierte vollständige Behebung. Geschäftsstunden sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage und vorab angekündigte Betriebsurlaube.
10. IT-, Netzwerk- und Sicherheitsleistungen
10.1 Leistungen an bestehender Infrastruktur werden auf Basis des vorgefundenen Zustands erbracht. Mani IT schuldet fachgerechte Ausführung, nicht die Behebung von Mängeln, die auf Vorarbeiten Dritter, veraltete Hardware oder fehlende Lizenzen zurückgehen.
10.2 Vor Eingriffen in produktive Systeme wird, soweit technisch möglich und vom Auftraggeber ermöglicht, eine Sicherung erstellt. Der Auftraggeber bleibt für das Vorhandensein einer funktionsfähigen Gesamtsicherung verantwortlich, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich beauftragt ist.
10.3 Sicherheitsmaßnahmen verringern Risiken, schließen Vorfälle aber nicht aus. Eine Zusicherung, dass Systeme nicht kompromittiert werden können, wird nicht abgegeben.
10.4 Vor-Ort-Einsätze, Notdienst außerhalb der Geschäftsstunden, Hardware, Ersatzteile, Herstellerlizenzen sowie Datenrettung sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.
10.5 Tätigkeiten mit steuerlicher oder rechtlicher Wirkung, insbesondere in FinanzOnline, erfolgen ausschließlich aufgrund einer gesonderten ausdrücklichen Vollmacht. Mani IT erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
11. Backups und Wiederherstellung
11.1 Soweit im Paket vereinbart, erstellt Mani IT regelmäßige Sicherungskopien der betreuten Systeme und bewahrt diese für 30 Tage gesondert auf. Backups dienen der technischen Wiederherstellung und ersetzen kein dauerhaftes Archiv des Auftraggebers.
11.2 Eine Wiederherstellung erfolgt auf einen geeigneten verfügbaren Sicherungsstand. Eine lückenlose Sicherung jedes einzelnen Änderungszeitpunkts wird nicht geschuldet.
11.3 Der Auftraggeber bleibt für die dauerhafte Aufbewahrung seiner Originalinhalte, Geschäftsdaten und rechtlich erforderlichen Unterlagen verantwortlich.
12. Verfügbarkeit und Wartungsfenster
12.1 Mani IT betreibt und konfiguriert beauftragte Leistungen mit angemessener fachlicher Sorgfalt. Eine durchgehende Verfügbarkeit ohne Unterbrechung kann aufgrund notwendiger Wartung, Internetstörungen, Angriffen, höherer Gewalt und Ausfällen Dritter nicht garantiert werden. Eine Verfügbarkeitszusage gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
12.2 Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb typischer Geschäftszeiten durchgeführt oder vorab angekündigt. Bei akuten Sicherheitsrisiken dürfen erforderliche Schutzmaßnahmen auch kurzfristig vorgenommen werden.
12.3 Der Auftraggeber informiert unverzüglich über erkennbare Sicherheitsvorfälle und behandelt bereitgestellte Zugangsdaten vertraulich.
13. Laufzeit und ordentliche Kündigung
13.1 Jährlich bezahlte Betreuungspakete haben eine Laufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Vertragsende in Textform gekündigt werden.
13.2 Monatlich bezahlte Pakete können nach dem ersten vollständigen Vertragsmonat von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
13.3 Sofern im Angebot eine Mindestlaufzeit der Betreuung vereinbart ist, gilt diese vorrangig.
13.4 Der Erwerb und die Nutzbarkeit einer vollständig bezahlten Website bleiben von der Kündigung eines Hosting- oder Wartungspakets unberührt. Auf Wunsch werden die Projektdateien zur Übernahme bereitgestellt.
14. Außerordentliche Kündigung
14.1 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei schwerwiegender oder wiederholter Vertragsverletzung, erheblichem Zahlungsverzug oder dauerhaftem Ausfall einer wesentlichen vereinbarten Leistung.
14.2 Soweit der Grund behebbar ist, ist vor der Kündigung eine angemessene Frist von grundsätzlich 14 Tagen einzuräumen. Bei akuter Gefährdung, Unmöglichkeit oder endgültiger Leistungsverweigerung ist keine Nachfrist erforderlich.
14.3 Bei nachgewiesener dauerhafter Einstellung des Geschäftsbetriebs kann der Auftraggeber auch ein jährliches Betreuungspaket mit 30 Tagen zum Monatsende kündigen.
14.4 Im Voraus bezahlte Entgelte für Zeiträume nach Wirksamwerden einer berechtigten außerordentlichen Kündigung werden anteilig erstattet.
15. Datenschutz und Vertraulichkeit
15.1 Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Soweit Mani IT personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.
15.2 Mani IT darf zur Leistungserbringung geeignete Unterauftragnehmer und Hostinganbieter einsetzen und verpflichtet sie zu angemessener Vertraulichkeit und Datenschutzkonformität.
15.3 Beide Parteien behandeln nicht öffentliche technische, kaufmännische und personenbezogene Informationen vertraulich. Die Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort.
16. Gewährleistung
16.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen für Unternehmergeschäfte. Die Frist beginnt mit Abnahme beziehungsweise Übergabe der jeweiligen Leistung.
16.2 Der Auftraggeber untersucht die Leistung nach Übergabe im zumutbaren Umfang und meldet erkennbare Mängel unverzüglich in Textform mit nachvollziehbarer Beschreibung.
16.3 Mani IT ist zunächst Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben. Keine Mängel sind Abweichungen durch nicht freigegebene Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, geänderte Drittanbietersysteme, unsachgemäße Nutzung oder Inhalte des Auftraggebers.
17. Haftung
17.1 Mani IT haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Bei leichter Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Schaden gehaftet.
17.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit je Schadensfall auf den Wert des betroffenen Einzelauftrags beziehungsweise bei laufenden Leistungen auf die in den letzten zwölf Monaten für die betroffene Leistung bezahlten Entgelte begrenzt.
17.3 Soweit gesetzlich zulässig, wird keine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Datenverlust über den Aufwand der Wiederherstellung aus vorhandenen ordnungsgemäßen Sicherungen hinaus übernommen.
17.4 Zwingende gesetzliche Haftungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsrecht und anwendbarem Datenschutzrecht, bleiben unberührt.
18. Leistungsaussetzung und höhere Gewalt
18.1 Bei erheblichem Zahlungsverzug darf Mani IT nach Mahnung und angemessener Nachfrist betroffene laufende Leistungen aussetzen, soweit dies verhältnismäßig ist. Der Auftraggeber wird vorab informiert.
18.2 Bei konkreten Sicherheitsrisiken dürfen gefährdete Funktionen oder Zugänge vorübergehend eingeschränkt werden, wenn dies zum Schutz der Systeme, Daten oder Dritter erforderlich ist.
18.3 Ereignisse höherer Gewalt befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
19.2 Als Gerichtsstand wird das für 3100 St. Pölten sachlich zuständige Gericht vereinbart.
19.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
19.4 Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichte Fassung dieser Bedingungen.